Eigentlich ganz logisch: Die immer mehr werdenden Accounts und dazu die ständig sich erhöhenden Sicherheitsanforderungen an Passwort-Länge und -Komplexität führen dazu, dass diese aufgeschrieben oder nach regelmäßigen Mustern recycled werden.
Das BSI und auch andere (europäische) Behörden haben sich bisher nicht offiziell zu einer Aussage hinreißen lassen, weil das einen Rattenschwanz nach sich zieht: Was ist, wenn durch eine falsche Empfehlung Schaden entsteht? Haftet eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn sich eine Firma nicht an die offiziellen Empfehlungen einer staatlichen Behörde hält?
Endlich hat einmal wieder - selten genug - der GMV gesiegt, zumindest kurzfristig ;-)
Die ganze Meldung gibt es bei heise security news.
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